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Beruf & Digitalisierung
BILDUNGSURLAUB
Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz haben Arbeiter und Angestellte
Nordrhein-Westfalens einen gesetzlichen Anspruch auf jährlich fünf Tage Freistellung von der
Arbeit bei Lohnfortzahlung, wenn sie diese Zeit zur beruflichen
oder politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen nutzen.
Wie macht man Bildungsurlaub?
- Fragen Sie die zuständigen Mitarbeiter der Volkshochschule
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig - spätestens 4 Wochen vor
Beginn des Bildungsurlaubes. Sie erhalten von der Volkshochschule eine
Bescheinigung, die Sie vorlegen können.
- Ebenfalls erhalten Sie nach dem Bildungsurlaub eine Teilnahmebescheini-
gung der VHS für Ihren Arbeitgeber.
ÜBERSICHT DER VERANSTALTUNGEN NACH DEM
ARBEITNEHMERWEITERBILDUNGSGESETZ
Französisch Intensivkurs A1 für Anfänger 112
Niederländisch Intensivkurs I, II, III, IV, V 116
Niederländisch Intensivkurs B2 Niederlandekunde im Film 119
Ausbildung zur/zum Mediatorin/Mediator 128 6
Leichter Inhalte vermitteln - individuelle Flipcharts erstellen 130
Vom Mitarbeiter zur Führungskraft 132
Bürokommunikation Fit fürs Büro mit Word, Excel, Internet und EMail 147
Word, Excel, PowerPoint und Internet 147
Tabellenkalkulation mit Excel 148
Wordpress 152
127